Kurzgutachten
Kurzgutachten bei „Bagatellschäden“
Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist, wie z. B. bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.
Dieses Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten des Fahrzeuges und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen.
Das Kurzgutachten wird von den Versicherungen in einem unverschuldeten Haftpflichtschadenfall zur Schadensregulierung anerkannt. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Häufig liegen auch kleinere Schäden weit über der Bagatellgrenze. In diesem Fall erstellen wir für Sie ein vollumfängliches Unfall-/Schadengutachten. Deshalb ist es ratsam auch kleinere Dellen Schrammen usw. von einem Experten begutachten zu lassen.